Das neue Gesetz zur Schufa tritt offiziell am 01. April 2010 in Kraft. Das Gesetz bietet Verbrauchern die Möglichkeit einmal jährlich sich eine Kostenfreie Selbstauskunft einzuholen. Bisher kostete eine solche Auskunft 7,80 Euro welche nun augenscheinlich entfällt. Die Gebühr entfällt allerdings nur dann wenn der Verbraucher den unbefristeten Zugang erwirbt. Dieser kostet dann 15,60 Euro. Ohne diesen unbefristeten Zugang kostet die Auskunft aber weiterhin 7,80 Euro. Doch auch bei einem unbefristeten Zugang muss der Bürger sich identifizieren. Die Identifikation muss im Voraus allerdings durch das Postident verfahren kostenpflichtig beantragt werden.
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Die Bonitätsprüfung zum Beispiel für Vermieter wird im Vergleich sogar teurer. Auch die Bonitätsprüfung wurde bisher mit 7,80 Euro verbucht. Mit dem neuen Betrag von 18,50 Euro zahlt der Bürger nun mehr als doppelt so viel.
Diese Ausweichroute um das Gesetz herum lässt sich unter anderem auf die Schließung einiger Schufa Filialen zurückführen. So schließen die Filialen Bremen, Saarbrücken, Hamburg und Frankfurt laut einer Sprecherin „erstmal vorausschauend“.
Bei rund 400 millionen Datensätzen von 65 millionen bürgen könnte der ein oder andere mit Sicherheit über die Tatsache verärgert sein.
Durch die Schließung der Filialen möchte die Schufa sich mehr auf das Internet konzentrieren und Verbraucher dazu anregen sich ihre Auskünfte online einzuholen. Sicherlich hat das einige Vorteile aber die Nachteile liegen hier auch ganz klar auf der Hand. Ansprechpartner entfallen und direkte Fragen zur Selbstauskunft bleiben damit in den meisten Fällen ungeklärt. Außerdem verfügt nicht jeder Bundesbürger über einen Internetzugang. Notgedrungen müsste Verbraucher ohne Onlineanbieter hier auf Internetcafés ausweichen.
Alles in allem macht die Schufa durch diese Schlagzeilen keinen Verbraucher zufrieden und stößt zu Recht auf Misstrauen und Beschwerden seitens der Bundesbürger.